Künstliches Koma

Künstliches Koma

Das künstliche Koma wird medizinisch kontrolliert durch Medikamente herbeigeführt, im Rahmen einer intensivmedizinischen Therapie. Es ist in etwa mit einer Narkose für eine Operation vergleichbar, dauert aber meist länger an. Notwendig wird ein künstliches Koma häufig zusammen mit dem Einsatz anderer medizinischer Geräte, zum Beispiel um eine künstliche Beatmung durchführen zu können. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass Sie, wenn Sie eine künstliche Beatmung akzeptieren, nicht auf das künstliche Koma verzichten können.

Ärztinnen und Ärzte können das künstliche Koma beenden, indem Sie das Schlafmedikament reduzieren und schließlich ganz absetzen. Den Zeitpunkt dafür können sie anhand des Verlaufs Ihrer Therapie bestimmen.

Anders als das künstliche Koma ist die „Sedierung“ ein durch Medikamente herbeigeführter Dämmerschlaf mit eigenständiger Atmung. Die Sedierung wird kurzzeitig eingesetzt, um bestimmte Untersuchungen und Maßnahmen durchführen zu können. Sowohl das künstliche Koma wie auch die Sedierung werden eingesetzt, um ein bestimmtes Behandlungsziel zu erreichen. Das Behandlungsziel ist konkret zu benennen und wenn es erreicht ist oder nicht erreicht werden kann, werden sowohl das künstliche Koma wie auch die Sedierung wieder reduziert oder ganz beendet.

Die Sedierung kann auch eingesetzt werden, wenn sie palliativ versorgt werden und alle anderen Maßnahmen ihr Leiden nicht lindern können.

Koma aufgrund von Gehirnschädigung

Das Koma, welches nicht künstlich hergestellt oder medizinisch kontrolliert herbeigeführt ist, wird durch eine Gehirnschädigung verursacht, die unterschiedlich schwer sein kann. Je nach Ausprägung kann das Bewusstsein wiedererlangt werden, dauerhaft eingeschränkt sein oder ganz ausbleiben. Wie die Entwicklung bei dem Einzelnen ist, hängt sehr von individuellen und das Koma verursachenden Faktoren ab.

Entscheidung zu Koma und Sedierung

Künstliches Koma

  • Ich bin mit der Anwendung eines künstlichen Komas einverstanden. Seine definierte Notwendigkeit zur Durchführung z.B. einer Intensivtherapie zur Verbesserung meines akuten Krankheitsgeschehens ist mir verständlich.
  • Ich lehne ein künstliches Koma ab. Damit lehne ich auch eine Intensivtherapie mit zum Beispiel künstlicher Beatmung ab. Mir ist bewusst, dass ich auch bei berechtigt erwartbarer Verbesserung meines Gesundheitszustandes damit mein Versterben in Kauf nehme.


Koma (nicht künstlich) auf Grund von Gehirnschädigung

  • Wenn ich ein Koma erleide, welches durch Medikamente oder Weglassen dieser oder anderer geeigneter Maßnahmen nicht beendet werden kann, möchte ich eine situationsgerechte und bei Bedarf auch lebenserhaltende Behandlung. Ein dauerhaftes Nicht-Wiedererwachen nehme ich in Kauf.
  • Wenn ich ein Koma erleide, welches durch Medikamente oder Weglassen dieser oder anderer geeigneter Maßnahmen nicht beendet werden kann, möchte ich keine weitere lebenserhaltende Behandlung, sondern eine palliativ ausgerichtete, symptomkontrollierte Behandlung. Mein mögliches Versterben durch Weglassen eventuell indizierter lebenderhaltender Maßnahmen nehme ich in Kauf.


Sedierung

  • Ich bin mit der Sedierung einverstanden, um bestimmte Untersuchungen oder Maßnahmen für mich möglichst schmerzfrei vornehmen zu können.
  • Ich bin nicht mit einer Sedierung einverstanden und nehme daher in Kauf, dass Untersuchungen oder Maßnahmen bei ihrer Durchführung auch sehr schmerzhaft sein können.
  • Ich bin nicht mit einer Sedierung einverstanden und lehne damit auch ab, dass Untersuchungen oder Maßnahmen durchgeführt werden, für die fachgerecht eine Sedierung eingeleitet werden würde.
  • Ich bin mit einer Sedierung einverstanden, um mich im Sinne einer palliativen Versorgung zu begleiten.