• Der Arzt berät zur Möglichkeit der Versorgungsplanung
Der Arzt berät zur Möglichkeit der Versorgungsplanung

Diese Information betrifft Sie, wenn Sie für den Fall einer schweren Erkrankung Ihre Entscheidungen und Ihren Willen vorbereiten und festlegen möchten. Sie sind in einer gesunden Lebensphase. Wir möchten Sie dazu ermutigen, sich aktiv mit dem Thema Vorsorgen für den Ernstfall zu beschäftigen und zu überlegen, was Ihnen wichtig ist. Bitte besprechen Sie mit Ihren An- und Zugehörigen und mit Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem behandelnden Arzt diese Entscheidungshilfe.

Diese Informationen sowie die Zusammenfassung, die Sie am Ende ausdrucken können, sollen Ihnen bei der Orientierung helfen und ersetzen keine rechtlich bindende Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht. Sie können sich zudem im Patienteninformationszentrum (PIZ) des UKSH zu diesen Themen beraten lassen.

Patientenverfügung

In einer Patientenverfügung können Sie im Voraus regeln, was in einer bestimmten Krankheits- und/oder Pflegesituation an Therapie und Begleitung für Sie in Frage kommt oder was Sie ablehnen. Dabei geht es darum, so gut und genau wie möglich zu benennen, für welche gesundheitliche Situation die Verfügung gilt. Sie benennen, welche medizinischen und pflegerischen Maßnahmen dann konkret durchgeführt oder unterlassen werden sollen. Die schriftlich verfasste Patientenverfügung ist wichtig in den Situationen, in denen Sie aufgrund einer Krankheit nicht mehr in der Lage sind, selbst zu entscheiden. Vielleicht ist auch eine Besserung Ihres Gesundheitszustandes nicht zu erwarten. Es geht also um schwerwiegende körperliche und geistige Einschränkungen, die als Folge einer Krankheit und/oder Pflegebedürftigkeit auftreten. Ob Sie in dieser Situation eine Behandlung wünschen oder ablehnen, ist Ihre freie und persönliche Entscheidung, die sich an Ihren persönlichen Werten und Wünschen ausrichtet.

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht erteilen Sie einer anderen Person die Berechtigung, im Bedarfsfall stellvertretend rechtsverbindliche Entscheidungen für Sie vorzunehmen. Die Vollmacht kommt zum Beispiel dann zum Tragen, wenn Sie so schwer erkranken, dass Sie Ihre persönlichen Angelegenheiten zeitweise oder dauerhaft nicht mehr wahrnehmen und regeln können. Sie ersetzt also auch bei tatsächlich eingetretener Geschäftsunfähigkeit Ihrerseits eine vom Gericht bestellte rechtliche Betreuung. Eine umfassende Vollmacht enthält die Themen Gesundheitssorge, Regelungen zu Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten, Vertretung bei Behörden, Vermögenssorge, Aufgaben aus dem Post- und Fernmeldeverkehr sowie Vertretung vor Gericht. Sie können auch überlegen, ob die Vollmacht über Ihren Tod hinaus angewendet werden soll, zum Beispiel, wenn es um die Kündigung von Verträgen geht.

  • Im Patienteninformationszentrum wird Beratung angeboten
  • Die Leiterin klärt über Patientenverfügungen auf
  • Auch Angehörige können von Versorgungsplanung profitieren
Der Arzt berät zur Möglichkeit der Versorgungsplanung
Im Patienteninformationszentrum wird Beratung angeboten
Die Leiterin klärt über Patientenverfügungen auf

Allgemeine Fragen und Überlegungen

Um solche weitreichenden Entscheidungen zu treffen, wie sie in einer Patientenverfügung und Vollmacht erfragt werden, können evtl. folgende Fragen helfen, die eigenen Gedanken etwas klarer zu fassen:

  • Wie möchte ich leben und wie möchte ich sterben? Ich muss damit rechnen, dass ich auch einmal auf Hilfe anderer angewiesen sein könnte.
  • Gibt es etwas, das ich als belastend empfinde oder vor dem ich mich fürchte?
  • Was möchte ich unbedingt weiterhin selbständig tun können? In welcher Situation könnte ich mir vorstellen, Hilfen anzunehmen?
  • Was sind Dinge, alltägliche wie auch ideelle, die mein Leben ausmachen, die mir wichtig sind, und die erhalten bleiben sollen?
  • Wieviel Selbstbestimmung und Selbständigkeit im Alltag müsste ich wieder erreichen nach schwer Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder starker Einschränkung?
  • Wie lange würde ich eine belastende Therapie mitmachen? Was wäre das Belastende an einer Therapie für mich?
  • Was sind meine Beweggründe, in schwer verlaufenden, anhaltenden Krankheitssituationen oder in Pflegebedürftigkeit leben oder sterben zu wollen?
  • Wie ist meine Haltung zu Medizin, Behandlung und Pflege?
  • Wer kann mir sagen, wieviel Lebenszeit ich noch erwarten kann? Möchte ich das wissen?

Leben im Alltag

Im Folgenden finden Sie typische Alltagssituationen. Stellen Sie sich bitte einmal vor, dass Sie auf Grund von anhaltender, eventuell dauerhafter Erkrankung und Pflegebedürftigkeit diese nicht mehr selbst oder nur noch mit Unterstützung machen können.

  • Welche Veränderungen oder Einschränkungen würden Sie in Kauf nehmen, welche aus heutiger Sicht auf gar keinen Fall?


Gibt es für Sie persönlich noch andere Dinge, die Sie in diesem Zusammenhang nennen wollen? Schreiben Sie sie auf oder kreuzen Sie sie an.

    • Alleine essen und trinken können
    • Alleine gehen können
    • Treppenstufen steigen können
    • Außerhalb der Wohnung gehen können
    • Auto fahren können
    • Keine bewusstseinseinschränkenden Medikamente benötigen
    • Mit anderen Menschen sprechen und diese verstehen können
    • Eigene Entscheidungen treffen können
    • An kulturellen, sozialen, spirituellen Veranstaltungen teilnehmen können
    • Gedanklich nicht eigeschränkt sein
    • Selbständige Körperpflege und Toilettenbenutzung
    • Urin und Stuhlgang halten (Kontinenz erhalten) und selbständig die Intimpflege vornehmen können
    • Selbständig und ohne Geräte atmen können


Sie können natürlich jederzeit Ihre Entscheidung ändern, wenn Sie doch Behandlungen wünschen, die Sie zu zuvor abgelehnt haben.

Vielleicht ist es für Sie eine neue Situation, aktiv an einer medizinischen Entscheidung mitzuwirken. Es mag Ihnen einfacher vorkommen, dem ärztlichen Fachpersonal die volle Verantwortung für die Entscheidung zu übergeben, wie es weitergehen soll. Wir möchten Sie jedoch dazu ermutigen, dass Sie sich aktiv an der Entscheidung beteiligen, was mit Ihnen im Falle einer unheilbaren Erkrankung geschehen soll. Denn nur Sie können beurteilen, was die Folgen jeder einzelnen Behandlung für Ihr Leben und Ihr Sterben bedeuten.

Invasive und umfangreiche Maßnahmen

Unter invasiven Maßnahmen verstehen Medizin und Pflege Behandlungen und Untersuchungen, bei denen mit einem Instrument wie einer Nadel, Katheter oder Skalpell in ihren Körper eingedrungen wird wie zum Beispiel bei Punktionen oder Magen- oder Darmspiegelungen. Als umfangreiche Maßnahmen können Untersuchungen oder Behandlungen bezeichnet werden, die z.B. zeitlich länger dauern, mit längerem Transportweg zur Untersuchung und/oder mit spezieller Lagerung oder Positionierung einhergehen, Auswirkung auf den Kreislauf oder die Wachheit und das körperliche Befinden haben oder nur durch Gabe zusätzlicher Substanzen durchgeführt werden können. Je nach persönlichem, aktuellem Gesundheitszustand können diese Maßnahmen als verschieden belastend erlebt werden. Welche Maßnahme Ihnen empfohlen werden, hängt von der konkreten Ausgangssituation ab.

Versuchen Sie bitte für sich zu überlegen, unter welchen Umständen Sie bereit wären, auch invasiven und/oder umfangreichen Behandlungen und Untersuchungen zuzustimmen.

  • Es soll wahrscheinlich sein, dass sich mein Gesundheitszustand durch die Maßnahme verbessert.
  • Wenn meine geistigen Fähigkeiten höchstwahrscheinlich andauernd/dauerhaft eingeschränkt sind oder bleiben, wünsche ich invasive und umfängliche Maßnahmen.
  • Ich möchte, dass möglichst alles medizinisch und pflegerisch Notwendige getan wird, um mich am Leben zu erhalten.
  • Ich möchte, dass invasive und umfangreiche Maßnahmen nur vorgenommen werden, wenn sie meine akuten Beschwerden lindern würden.
  • Ich möchte keine invasiven und umfangreichen Maßnahmen, sondern eine palliative Begleitung.

Intensivbehandlung

Bestimmte gesundheitliche Situationen muss man auf Grund ihres Umfanges oder Schweregrades auf einer Intensivstation behandeln. Durch stark wirksame Medikamente oder mit bestimmten Geräten können krisenhafte Krankheitssituationen behandelt und überwunden werden. Diese intensivpflichtigen Krankheitssituationen belasten jeden einzelnen Betroffenen mehr oder weniger stark. Das ist abhängig von der akuten Situation und der persönlichen Verfassung bzw. Konstitution. Die Intensivbehandlung ist erforderlich, um eine lebensbedrohliche Situation abzuwenden – gleichzeitig ist jede Intensivtherapie auch risikobehaftet und für jeden Erkrankten unterschiedlich. Es ist möglich, dass sie in einem kritischen Zustand auf die Intensivstation verlegt werden müssen. Auch wenn sich während der stationären Behandlung Ihre Gesundheit sehr verschlechtert, kann es sein, dass Sie verlegt werden.

Hier finden Sie 4 alternative Sichtweisen zu Intensivbehandlungen. Wie stehen Sie dazu?

  • Ja, wenn es nötig ist, möchte ich auf die Intensivstation verlegt werden. Es sollen dort alle möglichen lebenserhaltenden Maßnahmen ergriffen werden, die erforderlich sind, um mich am Leben zu erhalten. Sollten auch nach längerer Behandlung meine geistigen Fähigkeiten und meine Selbständigkeit in den täglichen Aktivitäten überwiegend eingeschränkt sein, nehme ich das in Kauf. Auch einer andauernden/dauerhaften Anwendung von zum Beispiel künstlicher Beatmung, Nierenersatztherapie und/oder künstlicher Ernährung/Flüssigkeitszufuhr stimme ich zu.
  • Ja, aber nur kurzzeitig und nur, um einmal zu versuchen, ob ich meine geistigen Fähigkeiten und Selbständigkeit in allen täglichen Aktivitäten wieder erlange. Wenn es mir zum Beispiel innerhalb einer Woche nicht deutlich besser geht, dann möchte ich dort nicht bleiben.
  • Ja, ich möchte im Rahmen von Krankenbehandlungen und auch bei unerwartet auftretenden Komplikationen intensivmedizinisch behandelt werden Die Dauer und der Umfang dieser Therapien orientieren sich an dem krankheitsbedingten Verlauf. Allerdings ist meine grundsätzliche Erwartung, in ein selbstbestimmtes (Bewusstsein) und weitestgehend selbständiges Leben und den Alltag zurückkehren zu können. Sollte das nach angemessener Zeit nicht zu erwarten sein, sollen intensivmedizinische Maßnahmen eingestellt werden.
  • Ich möchte nicht auf die Intensivstation verlegt werden, sondern mit palliativer Medizin und Pflege symptom-kontrolliert begleitet werden. Mir ist bewusst, dass ich bei Ablehnung einer intensivmedizinischen Behandlung von zum Beispiel unzureichender Lungenfunktion, Nierentätigkeit und Nahrungsaufnahme versterbe.

Ort der letzten Lebensphase

Hier können Sie entscheiden, wo Sie Ihre letzte Lebenszeit verbringen möchten.

  • Ich möchte, wenn möglich, zu Hause bzw. in meiner vertrauten Umgebung verbleiben.
  • Ich möchte, wenn möglich, in ein Hospiz verlegt werden.
  • Ich möchte, wenn möglich, in ein Krankenhaus verlegt werden.
  • Der Arzt erklärt, wer sich besonders mit Therapieplanung auseinandersetzen sollte
  • Die Ärztin erklärt, warum die Patientenverfügung wichtig ist
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